Der gemeinsame Besuch von Gästätten und die gemeinsame Nutzung eines Tisches ist nur den Personen gestattet, die nach § 2 Abs. 1 BaylfSMV von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind.
Insbesondere sind an einem Tisch Personen aus maximal 2 verschiedenen häuslichen Gemeinschaften gestattet.
Verehrte Gäste,
wir sind derzeit dazu verpflichtet, Kontaktdaten und Aufenthaltszeiten unserer Gäste zur Ermöglichung des Monitorings der Corona - Pandemie zu dokumentieren.
Daher bitten wir Sie sich auf dieser Liste entsprechend zu registrieren.
Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. (Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@cafe-freiraum.de widerrufen.)
*Einverständniserklärung zur Erhebung Personenbezogener Daten
Wir sind im Rahmen der bayerischen Allgemeinverfügung Hygienekonzept Gastronomie während der aktuellen Corona Pandemie zur Datenerhebung von Kontaktdaten und Aufenthaltszeitpunkte verpflichtet.Die Erhebung Ihrer Daten erfolgt daher auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 S. 1 lit. c, Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Daten dienen ausschließlich der zuständigen Behörde im Bedarfsfall der Kontaktpersonennachverfolgung.
Die Daten sind durch uns vier Wochen aufzubewahren und werden anschließend vernichtet.
Café Freiraum GbR
Bauhofstraße 1
84028 Landshut